Der freiwilligen AHV/IV beitreten

Schweizer Staatsbürger oder diejenigen eines Mitgliedstaates der EU oder EFTA, welche die Schweiz verlassen und nicht mehr der obligatorischen AHV/IV unterstellt sind, können unter gewissen Bedingungen der freiwilligen AHV/IV beitreten.

Bedingungen

  • Besitz der schweizerischen Staatsbürgerschaft oder derjenigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA);

  • Ausserhalb der EU oder der EFTA wohnen;

  • Unmittelbar vor dem Austritt aus der obligatorischen AHV/IV während mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren bei der AHV/IV versichert gewesen sein;

  • Das Gesuch muss spätestens 12 Monate nach Austritt aus der obligatorischen AHV/IV eingereicht werden.

Der Beitritt ist individuell. Jedes Familienmitglied hat seine eigene Beitrittserklärung einzureichen.

Wenn Sie minderjährig oder von der Beitragspflicht an die obligatorische AHV/IV befreit sind, gelten die Wohnsitzjahre in der Schweiz als Versicherungsjahre.


Wie schliesst man sich der freiwilligen Versicherung an?

Melden Sie sich bei der schweizerischen Vertretung in Ihrer Wohnsitzregion an und schicken Sie uns per Briefpost oder E-Mail, das nachfolgende Formular vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben ein.


Zusätzliche Informationen

Letzte Änderung 14.09.2021

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