Bürgerliche wollen Hausbesitzenden 3,8 Milliarden schenken

Eigenmietwert: Z Füfi & z Weggli und ein Schoggistängeli dazu

Clemens Studer

Die rechten Wirtschafts­politikerinnen und -politiker spüren sich nicht mehr: Jetzt wollen sie den Eigenmietwert abschaffen, die Steuerabzüge für Immo­bilienbesitzende faktisch aber beibehalten.

LUXUS PUR: Keinen Eigenmietwert versteuern, aber weiter Abzüge machen können. (Foto: Keystone)

Bisher galt: Wenn der Eigenmietwert abgeschafft wird, fallen auch die meisten Steuerabzüge, von denen Haus- und Wohnungsbesitzende bisher profitieren. Doch jetzt stimmte die bürgerliche Mehrheit in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Na­tionalrates (WAK-N) einer unverschämten Vorlage zu: Der Eigenmietwert auf selbstbewohnte Häuser und Wohnungen soll abgeschafft werden, die Abzüge für Energie, Umweltschutz, Rückbaukosten, Instandstellung/Unterhalt und private Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge sollen jedoch bestehen bleiben. Das soll auch für Ferienwohnungen und -häuser gelten. Damit bekämen die Hausbesitzenden nicht nur den Fünfer und das Weggli, sondern noch gleich ein Schoggistängeli dazu. Kostenpunkt bei einem Hypothekarzins-Niveau von 1,5 Prozent: 3,8 Milliarden Franken.

WAS IST DER EIGENMIETWERT?

Der Eigenmietwert soll für Steuergerechtigkeit zwischen unterschiedlichen Geldanlagen sorgen. Konkret und vereinfacht: Wer 100 000 Franken in Aktien anlegt, soll nicht mehr Steuern bezahlen müssen als jene, die 100 000 Franken in ein eigenes Haus investieren. Ohne Eigenmietwert ist der Ertrag aus dem Vermögen, das in selbstbewohntem Wohneigentum steckt, faktisch steuerbefreit. Deshalb wird ausgerechnet, wie viel vergleichbarer Wohnraum an Miete kosten würde beziehungsweise mindestens 60 Prozent davon, wie das Bundesgericht allzu «günstigen» Kantonen vorschreibt.

NICHT «FIKTIV»

Der Eigenmietwert ist daher auch kein «fiktives Einkommen», wie die Hauseigentümer-Lobby behauptet, sondern ein «Naturaleinkommen». So wie sich zum Beispiel selbständig erwerbende ­Wirtinnen, Bäcker, Drogisten ­
und Gemüsehändlerinnen auf das steuerbare Einkommen auch einen Anteil «Naturalbezüge» anrechnen lassen müssen – je nach Kategorie mehrere Tausend Franken im Jahr. Die Logik dahinter leuchtet ein: Wären sie nicht Bäcker oder Metzgerinnen, müssten sie das Brot und das Fleisch, wie alle Lohnabhängigen es auch tun müssen, im Laden zu teureren Preisen kaufen. Nur bei den Immobilienbesitzenden soll das nicht so sein. Jetzt sollen sie gegenüber den Mietenden noch mehr bevorzugt werden, als sie es schon sind.

MIETENDE BENACHTEILIGT

Gleichzeit verhinderte die rechte Mehrheit im Bundesparlament hartnäckig, dass das geltende Mietrecht angewandt wird. Zurzeit dürfte die Maximalrendite der Hausbesitzerinnen und -besitzer 3,25 Prozent betragen. Eine ak­tuelle Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS, nachzulesen hier: rebrand.ly/bass-mieten) weist nach, dass die durchschnittliche Rendite der Immobilieneigentümer zwischen 2006 und 2021 aber bei 6,2 Prozent lag. Oder in Franken ausgedrückt: In den vergangenen 15 Jahren haben Vermieterinnen und Vermieter insgesamt 78 Milliarden Franken zu viel kassiert.

Allein 2021 bezahlten Mietende schweizweit 10 Milliarden Franken zu viel Miete – das macht pro Monat 370 Franken.

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