Lohnschutz: SGB-Präsident Paul Rechsteiner über den Sololauf des Aussenministers

«Cassis hat sich diskreditiert»

Clemens Studer

FDP-Bundesrat Ignazio Cassis will den Lohnschutz aufweichen, um zu einem Rahmenabkommen mit der EU zu kommen. Dabei verletze er die roten Linien von Bundesrat und Gewerkschaften, warnt Paul Rechsteiner.

SCHUTZ FÜR BAUARBEITER: Ohne flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sind die Löhne der Baubüezer in Gefahr. (Foto: Keystone)

work: Paul Rechsteiner, Aussenminister Ignazio Cassis stellte in einem Radio­interview die Meldefrist von 8 Tagen für ausländische Firmen in Frage, die in der Schweiz arbeiten wollen.
Paul Rechsteiner: Wenn Bundesrat Cassis die 8-Tage-Regel als «fast religiöse Frage» lächerlich macht, verletzt er die vom Bundesrat im Einklang mit den Gewerkschaften definierte rote Linie. Mit seinen Aussagen und seinem Vorgehen hat er alle seit zwanzig Jahren geltenden und respektierten Regeln gebrochen.

SGB-Präsident Paul Rechsteiner. (Foto: ZVG)

Sie haben gesagt, mit Cassis’ Vorschlag sei der Zug der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen * entgleist. Wie meinen Sie das?
Die flankierenden Massnahmen zum Schutz von Schweizer Löhnen und Schweizer Arbeitsbedingungen sind die Bedingung dafür, dass die Gewerkschaften die ­bilateralen Verträge inklusive Personenfreizügigkeit mittragen. Dank den flankierenden Massnahmen sind die Bilateralen in den Volksabstimmungen jeweils durchgekommen. Gegen den harten Widerstand der nationalistischen Rechten. Wenn Cassis jetzt die flankierenden Massnahmen zur Disposition stellt, untergräbt er die Basis der bilateralen Verträge und fügt den Schweizer Lohnabhängigen grösstmöglichen Schaden zu. Er hat den Kopf verloren.

Warum ist die 8-Tage-Frist so zentral?
Bei der Diskussion um die 8-Tage-Regel geht es um nichts weniger als die Frage, ob die Schweiz ihre europaweit höchsten Löhne eigenständig schützen könne. Ohne diese Voranmeldung hängt das System des Lohnschutzes in der Luft.

Kritiker halten die 8-Tage-Frist für zu bürokratisch. Offenbar sollen die Anmeldungen in gewissen Kantonen ja noch auf dem Papierweg erledigt werden. Warum bieten Sie nicht Hand zur Beschleunigung – und fordern stattdessen mehr Kontrolleure?
Die Voranmeldefrist braucht es in unserem dezentralen Kontrollsystem für wirksame Kontrollen. Gerade bei Entsendungen, die nur wenige Tage dauern. Die Anmeldung erfolgt entgegen den falschen Behauptungen in vielen Medien schon lange online. Und für Notfälle gibt es Ausnahmen von der 8-Tage-Regel.

Bei den Bürgerlichen und in den Me­dien häufen sich die Stimmen, die meinen, die EU habe in den vergangenen Jahren den Lohnschutz ausgebaut und sich dem Schweizer System angenähert. Darum könne man hier gut nachgeben im Interesse eines Rahmenvertrages.
Die EU hat zwar die Massnahmen zum Schutz der Löhne schrittweise ausgebaut und sich damit dem Schutzniveau der Schweiz ein Stück weit angenähert. Aber die Unterschiede sind immer noch immens. Zum Beispiel eben gerade bei der Voranmeldefrist – hier kennt die EU nichts Vergleichbares. Wie aber wirksame Kon­trollen ohne Voranmeldungsfrist erfolgen sollen, ist schleierhaft.»

«Die 8-Tage-Frist brauchen wir für wirksame Kontrollen.»

Wie geht es jetzt weiter?
Aussenminister Cassis hat sich mit seinen eigenmächtigen Aussagen zum Lohnschutz gegen die Position des Bundesrates und der Gewerkschaften gestellt. Das diskreditiert ihn als Verhandlungsführer mit der EU. Der Bundesrat muss sich fragen, ob unter diesen Umständen das angestrebte Rahmenabkommen für die nächste Zeit überhaupt noch angestrebt werden solle. Ohne die Garantie des eigenständigen Lohnschutzes gibt es dafür von vorneherein keine Mehrheit.

Was wären denn die Alternativen?
Vielleicht wäre es besser, zuerst die innenpolitischen Auseinandersetzungen zu führen um die sogenannte Selbstbestimmungsinitia­tive und die Begrenzungsinitiative der SVP, deren Annahme eine Kündigung der bilateralen Verträge zur Folge hätte. Denn ein gut funktionierender Lohnschutz, bei dem es auch in der Schweiz noch Verschiedenes nachzubessern gilt, ist die Voraussetzung dafür, dass diese gefährlichen Vorlagen vom Volk abgelehnt werden.

* Das sogenannte Rahmenabkommen soll die bilateralen Verträge unter einem Dach vereinen und regeln, in welcher Form die Schweiz sich weiterentwickelndes EU-Recht übernehmen würde. Es soll ausserdem ein Verfahren ent­halten, wie die EU und die Schweiz allfällige Auslegungsfragen der Abkommen regeln.

Das Interview wurde geführt vor der Bundesratssitzung, die nach Redaktionsschluss stattfand.


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