Lohngleichheit: Fast die Hälfte der Klagen scheitern

Richter kennen das Gleichstellungsgesetz nicht

Patricia D'Incau

Die Hürden für erfolgreiche Lohnklagen sind riesig. Nicht selten deshalb, weil die Gerichte das Gleichstellungsgesetz zu wenig gut kennen. Und das ganze 22 Jahre nach Inkrafttreten.

GLEICHER LOHN FÜR GLEICHE ARBEIT: So steht es im Gleichstellungsgesetz. Doch die Realität sieht anders aus. Frauen verdienen noch immer 20 Prozent wengier als Männer. (Foto: Frauenzentrale Zürich)

Es ist eine unendliche Geschichte: Schon seit sechs Jahren kämpft Françoise Robert * dafür, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber endlich geradestehen muss. Dafür, dass er Frauen schlechter bezahlt als Männer. Nur deshalb, weil sie Frauen sind. Robert arbeitete bis 2012 in einem Westschweizer Luxuswarenhaus. Als gelernte Schneiderin mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis kürzte sie dort Hosenbeine, nahm Röcke ein und änderte Blusen. Alles Arbeiten, die sich praktisch nicht von denen ihrer männlichen Kollegen unterschieden. Doch dann erfuhr Françoise Robert per Zufall: Ihre Kollegen verdienten mehr. Sie sprach ihre Vorgesetzten darauf an. Kurz danach erhielt sie die Kündigung. Robert ging vor Gericht und meldete sich bei der Unia. Der Prozess läuft heute noch.

Immerhin bestätigt inzwischen ein Gutachten, dass Robert tatsächlich weniger verdient hat als ihre Kollegen. Und zwar zwischen 24 und 33 Prozent. Das ist ein erster Erfolg, aber noch lange kein Sieg.

STEINIGER WEG

Die Geschichte von Schneiderin Françoise Robert ist keine Ausnahme. Auch bei der Gewerkschaft VPOD kennt man solche «langen Fälle». VPOD-Gleichstellungsfachfrau Christine Flitner sagt: «Für Lohnklagen braucht es einen langen Atem und Mut.» Auch deshalb, weil die Frauen am Ende trotz allem mit leeren Händen dastehen könnten. Rund 42 Prozent der Lohnklagen scheitern nämlich. Das zeigt eine Studie. Für Frauen, die ohne Gewerkschaft im Rücken vor Gericht gehen, ist so ein Prozess auch ein finanzielles Risiko. Zwar ist ein Verfahren, das sich auf das Gleichstellungsgesetz stützt, kostenlos. Trotzdem kann es für die Klägerin teuer werden. Dann nämlich, wenn sie verliert und Anwaltskosten der Gegenpartei übernehmen muss. Grössenordnung: mehrere Tausend Franken.

In 22 Jahren gab es nur gerade 900 Gerichtsverfahren, ein Drittel davon waren Lohnklagen.

All das führt dazu, dass nur wenige Frauen ihr Recht einfordern. Auch wenn es bis heute die einzige Möglichkeit ist, sich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zu wehren. Die Statistiken zeigen: In den 22 Jahren, in denen das Gleichstellungsgesetz in Kraft ist, gab es nur gerade 900 Gerichtsverhandlungen. Bei mehr als einem Drittel davon ging es um den Lohn. Auch 37 Jahre nach der Verankerung des Gleichstellungsartikels in der Bundesverfassung verdienen die Frauen in der Privatwirtschaft noch fast 20 Prozent weniger als die Männer. (Den Lohnbschiss in Franken: siehe Artikel «Ab auf die Insel!»).

KEIN PFLICHTSTOFF

Karine Lempen ist Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Genf. Sie leitete im letzten Jahr eine Studie, in der rund 200 Gleichstellungsverfahren im Detail analysiert wurden. Neben Lohnklagen untersuchte sie auch Klagen wegen sexueller Belästigung, Entlassungen nach Schwangerschaft oder Mutterschaft und wegen Rachekündigungen, nachdem Frauen am Arbeitsplatz auf die Diskriminierung hingewiesen hatten. Lempens Fazit: «Die Hürden sind gross.» Dauer und Kosten der Prozesse sind nicht die einzigen Probleme. Nicht selten gibt es Verfahrensmängel: weil die Gerichte das Gleichstellungsgesetz zu wenig kennen. Zwar ist es Teil des Arbeitsrechts, das im Studium Pflichtstoff ist. Aber: Wie stark sich angehende Juristinnen und Juristen tatsächlich mit dem Gleichstellungsgesetz beschäftigen, ist je nach Universität unterschiedlich. Und Weiterbildungen sind freiwillig. Eigentlich ein Skandal.

Auch die Zürcher Rechtsanwältin Bibiane Egg ärgert das. Sie hat sich aufs Gleichstellungsrecht spezialisiert und sagt: «Dass Anwälte und Richter das Gesetz nicht kennen, zeigt, dass sie es nicht ernst nehmen.» Nach jahrelanger Praxiserfahrung ist Egg aber auch überzeugt: Nur mit Gerichtsverfahren lassen sich die Lohnunterschiede nicht aus der Welt schaffen: «Die Unternehmen müssen endlich verpflichtet werden, die Löhne offenzulegen».

ES BRAUCHT LOHNKONTROLLEN

Immerhin hat der Ständerat kürzlich beschlossen, dass sich Unternehmen, die mehr als 100 Angestellte beschäftigen, künftig alle vier Jahre einer Lohnanalyse unterziehen müssen. Jetzt liegt der Ball beim Nationalrat. Hilft das den Frauen weiter? Da muss Anwältin Egg lachen: «Das betrifft ja nur etwa 1 Prozent aller Unternehmen. Wo ist da denn bitte Transparenz?» Und im Einzelfall werde sich damit sowieso nichts ändern. Denn: Die Belegschaft wird zwar informiert, ob es eine Diskriminierung gibt. Jede Frau muss dann aber immer noch selber herausfinden, ob sie betroffen ist.

«Nur mit Gerichtsverfahren lassen sich die Lohnunterschiede nicht aus der Welt schaffen.»

Auch Arbeitsrechtlerin Lempen findet den Vorschlag des Ständerates problematisch. Zwar sei er ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Aber: Immer noch bleibt es alleinige Aufgabe der Arbeitnehmerinnen, die Lohngleichheit durchzusetzen. Lempen findet deshalb: «Es braucht behördliche Stellen, die die Einhaltung der Lohngleichheit prüfen.» Mit Kontrollen und Bussen, wenn es Verstösse gibt. Bei Schwarzarbeit oder Lohndumping existieren und funktionieren solche Kontrollen schon lange. Warum also nicht auch bei Lohndiskriminierung?

In der Onlinedatenbank www.gleichstellungsgesetz.ch sind alle Klagen gesammelt, die auf dem Bundesgesetz für die Gleichstellung von Frau und Mann und/oder auf dem Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit basieren. Fälle aus der Westschweiz sind unter www.leg.ch zu finden.

* Name geändert

Es gärt und brodelt: Frauenstreik reloaded?

1991 hatten die Frauen genug. Genau zehn Jahre waren vergangen, seit das Prinzip der Gleichstellung in der Bundesverfassung verankert worden war. Zehn Jahre lang hatten sie gewartet, dass die Gleichstellung endlich auch zum Gesetz werde. Aber im Bundeshaus tat sich nichts. Deshalb traten die Frauen am 14. Juni 1991 für einen Tag in den Streik. Mit vollem Erfolg: Rund eine halbe Mil­lion Menschen machten mit – und so kam das Gleichstellungsgesetz schliesslich doch noch.

GENUG. Das war ein Durchbruch. Aber auf die erhoffte Lohngleichheit warten die Frauen noch immer. Deshalb könnte sich die Geschichte wiederholen: Auf Facebook wird gemunkelt, dass es 2019 einen Frauenstreik geben soll.

Fake News? Nicht ganz. Tatsächlich hat sich die SGB-Frauenkonferenz Anfang Jahr einstimmig für eine Neuauflage ausgesprochen. An einem Treffen in Lausanne haben 120 Frauen jüngst über die Frage «Frauenstreik 2019?» diskutiert. Unia-Geschäftsleitungsmitglied Corinne Schärer war dort und sagt: «Es gärt und brodelt.» Die Frauen hätten genug von der Diskriminierung, die sie erleben, und davon, wie respektlos im Bundeshaus darüber gesprochen werde. Deshalb soll jetzt etwas passieren. Zuerst mit der grossen Lohngleichheitsdemo am 22. September. Und dann? «Müssen wir weiterschauen», meint Schärer. Eines verrät sie aber doch: «Ein starker Protest könnte der Schritt für etwas Grösseres sein.»

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