Gesetzliche Mindestlöhne
In der Schweiz gibt es keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn. Jedoch können Kantone und Gemeinden selbst Mindestlöhne vorschreiben. Das haben bereits einige getan.
In den Kantonen Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt gelten kantonale Mindestlöhne. Sie wurden jeweils nach der Annahme einer kantonalen Volksinitiative eingeführt. Auch die Städte Zürich und Winterthur sagten bereits ja zu ähnlichen Initiativen, die Einführung verzögert sich jedoch aufgrund von Einsprachen von Arbeitgeberverbänden.
Weitere Mindestlohn-Initiativen wurden auch in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis und erneut im Tessin eingereicht sowie in den Städten Bern, Biel und Schaffhausen. In der Stadt Luzern wurde der Mindestlohn bereits angenommen. In weiteren Kantonen und Städten laufen entsprechende Diskussionen.

Gesetzliche Mindestlöhne (Stand: Januar 2025)
Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne
Die kantonalen Mindestlöhne sind immer wieder Angriffen von Arbeitgebern und bürgerlichen Politikern ausgesetzt. Die Motion Ettlin ist der neuste Versuch die gesetzlichen Mindestlöhnen zu kippen, um Armutslöhne zahlen zu können.
Die Motion von Ständerat Erich Ettlin (Die Mitte) will, dass die Löhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV mit AVE) in jedem Fall Vorrang haben vor den kantonalen Mindestlöhnen – auch wenn die GAV-Löhne niedriger sind als die geltenden kantonalen Mindestlöhne.
Die Folge wären tiefere Löhne. In Genf beispielsweise würde eine Coiffeuse monatlich bis zu fast 900 Franken weniger verdienen, in Neuenburg bis zu fast 300 Franken.
Mit tieferen Löhnen müssten Arbeitnehmende in den Kantonen Genf und Neuenburg rechnen, und zwar vor allem in den folgen Branchen:
- GAV für das schweizerische Coiffeurgewerbe
- Landes-GAV des Gastgewerbes
- GAV Tankstellenshops
- GAV Personalverleih
- Landes-GAV für das Metallgewerbe
- GAV Reinigung von Textilien in der Romandie
- GAV des Ausbaugewerbes der Westschweiz
- GAV für das Schweizerische Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe
Der Bundesrat, der sich – ebenso wie die Kantone – gegen die Motion Ettlin ausgesprochen hatte, musste einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Dieser liegt nun vor und wird im Parlament beraten. Sollte das Parlament den Entwurf annehmen, kann das Gesetz mit einem Referendum bekämpft werden. Bis dahin gelten die kantonalen und kommunalen Mindestlöhne weiterhin.
Ein unwürdiger Versuch, die Löhne zu senken
Die Motion Ettlin will die Löhne der Personen senken, die bereits jetzt wenig zum Leben haben. Zudem stellt sie den Volkswillen (der Stimmbevölkerung in den Kantonen mit einem Mindestlohn) in Frage und will den Kantonen sozialpolitische Kompetenzen entziehen.
Insbesondere untergräbt der Vorstoss aber das eigentliche Ziel der Gesamtarbeitsverträge: nämlich die Arbeitsbedingungen zu verbessern und nicht zu verschlechtern!
Wir werden diesen Angriff zusammen mit den betroffenen Arbeitnehmenden bekämpfen und uns weiter für Löhne einsetzen, die ein Leben in Würde ermöglichen.