
Hinschauen, einschreiten: Sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, klebrige Blicke und Berührungen: Sexuelle Belästigung schadet Ihrer Gesundheit und vergiftet das Arbeitsklima. Sie können etwas dagegen tun.
Stopp sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Das ist sexuelle Belästigung
Es gibt viele Verhaltensweisen, durch die sich eine Person sexuell belästigt fühlen kann, zum Beispiel:
- Bemerkungen und Witze über sexuelle Merkmale,
- anzügliche Gesten und Blicke,
- Bilder, Briefe, Mails und SMS mit sexuellem Inhalt,
- bis hin zu Berührungen und körperlichen Übergriffen.
Jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das die belästigte Person als unerwünscht empfindet, ist sexuelle Belästigung. Ausserdem: Sexuelle Belästigung hat nie etwas mit flirten zu tun, sondern stellt einen Machtmissbrauch dar.

Arbeitgeber müssen handeln
Die Folgen von sexueller Belästigung sind gravierend. Sie demotivieren Betroffene und gefährden ihre geistige und körperliche Gesundheit. Ausserdem vergiftet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz das Betriebsklima. Darum sind Arbeitgeber in der Pflicht. Laut Gesetz müssen sie dafür sorgen, dass den Angestellten und Führungskräften klar ist: sexuelle Belästigung wird nicht toleriert. Möchten Sie Ihren Mitarbeitenden einen Leitfaden an die Hand geben? Laden Sie das Musterreglement für Betriebe herunter. Sie finden es als Download am Ende dieser Seite.
Unterstützen Sie Betroffene und schreiten Sie ein
Leisten Sie Ihren Beitrag gegen sexuelle Belästigung: Fällt Ihnen auf, dass ein Kollege jemanden unerwünscht bedrängt? Sprechen Sie das Verhalten an. Sagen Sie klar, dass sein Verhalten unerwünscht und deshalb verboten ist. Sie erleben sexuelle Belästigung? Holen Sie sich Unterstützung. Bei belaestigt.ch finden Sie Rat.
Sexuell belästigt – was tun?
Machen Sie dem Belästiger vor Zeugen deutlich, dass Sie sein Verhalten nicht akzeptieren. Direkt oder im Nachhinein; falls nötig schriftlich.
Dabei können sie die folgenden drei Punkte beim Ansprechen des Verhaltens beachten:
- Benennen Sie das Geschehen in beschreibender Form, zum Beispiel: «Du bist an mir sehr nah vorbei gegangen und hast mich dabei berührt.»
- Sagen Sie, wie Sie sich dabei gefühlt haben, etwa: «Das fühlt sich unangenehm an.»
- Sagen Sie, was Sie erwarten, zum Beispiel: «Ich erwarte, dass du dies in Zukunft unterlässt.»
Viele Betroffene fühlen sich am Geschehenen mitschuldig – auch wenn das nicht der Fall ist.
Auf belästigt.ch erhalten Sie eine professionelle und vertrauliche Online-Erstberatung in mehreren Sprachen, wenn Sie in der Deutschschweiz arbeiten. Falls sinnvoll, leiten Sie das Team an eine andere Stelle weiter.
Die Unia bekämpft sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz dezidiert. Auf unseren Sekretariaten in der ganzen Schweiz beraten und unterstützen wir unsere Mitglieder, zum Beispiel mit:
- Gespräche vorbereiten,
- Briefe verfassen,
- Sensibilisierung des Arbeitsgebers
Frauen mit einem unsicherem Aufenthaltsstatus fürchten sich häufig davor, ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren, wenn sie sich wehren. Gegen solche Mehrfachdiskriminierung gibt es ebenfalls spezialisierte Meldestellen wie network-racism.ch.
Sie wollen rechtlich vorgehen? Lassen Sie sich beraten: zum Beispiel von einer spezialisierten Stelle wie der Gewerkschaft Unia. Rechtsschutz ist in unserer Mitgliedschaft inbegriffen.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, den Konflikt zunächst auf andere Weise zu lösen. Wenn sich ein Mitglied dennoch für rechtliche Schritte entscheidet, unterstützen wir es dabei.
Infos für Betriebe und Personalkommissionen
Arbeitgeber müssen ein Interesse daran haben, ihre Mitarbeitenden vor Sexismus und/oder sexueller Belästigung zu schützen. Ein erster Schritt gegen Sexismus und sexuelle Belästigung ist ein Reglement in den Betrieben.
Es soll
- klar regeln, dass Belästigung nicht toleriert wird,
- eine Anlaufstelle für Betroffene schafft
- und Sanktionen gegen Täter vorsieht.
Die Unia stellt den Arbeitgebern der Schweiz deshalb ein Musterreglement zur Verfügung, welches für jeden Betrieb angepasst werden kann.