Vorstösse sind parlamentarische Handlungsinstrumente, mit denen
Ratsmitglieder,
Fraktionen und
Kommissionen Anstösse für Massnahmen oder für neue Rechtsbestimmungen geben sowie Auskünfte oder Berichte verlangen können. Adressat der Vorstösse ist in der Regel der
Bundesrat.
Es sind folgende Vorstossarten zu unterscheiden:
Mit Motionen und Postulaten werden Aufträge erteilt. Interpellationen, Anfragen und Fragen in der Fragestunde sind hingegen Frageinstrumente.
Motionen müssen von beiden Räten, Postulate von einem Rat angenommen werden. Die übrigen Vorstösse werden unmittelbar nach ihrer Einreichung der
zuständigen Behörde (i.d.R. dem Bundesrat) überwiesen.
Parlamentarische Initiativen sind keine Vorstösse im rechtlichen Sinne.