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Steuerberater für KMU

Möchten Sie die Steuererklärung für Ihr Unternehmen einem Steuerberater, einer Steuerberaterin überlassen oder sich in Steuerfragen beraten lassen?  Unsere KMU-Einkaufsexperten arbeiten mit rund 240 qualifizierten Steuerberaterinnen und Steuerberatern aus der Schweiz zusammen und finden für Sie schnell und kostenlos drei passende Anbieter für Ihre Firma. Möchten Sie eine Fachperson Ihre private Steuererklärung ausfüllen lassen, finden Sie alle wichtigen Infos dazu auf unserer Seite für Privatpersonen.

Geben Sie Ihre Anforderungen direkt im Bedarfs-Check ein.

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Worauf ist bei der Suche nach einem Steuerberater für die Firma zu achten?

Die Steuererklärung für Unternehmen wirft viele Fragen auf: Wie wird der Gewinn berechnet? Wie spart man am besten Steuern? Ein Steuerberater, eine Steuerexpertin berät Sie in allen Steuerfragen oder Sie können auch gleich die ganze Steuererklärung ausfüllen lassen. Wenn Sie für Ihre Firma einen Steuerberater suchen, finden Sie hier die wichtigsten Kriterien:

  • Wie sehen die Referenzen des Steuerberaters aus?
  • Bevorzugen Sie eine Einzelkanzlei oder eine grössere Steuerberatungsgesellschaft bzw. ein Treuhandbüro?
  • Suchen Sie einen Steuerberater für Selbstständige (Einzelfirma) oder für Ihre GmbH respektive AG?
  • Benötigen Sie die Steuerberaterin nur für die Steuererklärung Ihres Unternehmens oder möchten Sie auch die private Steuererklärung ausfüllen lassen?
  • Welche Dienstleistungen möchten Sie in Anspruch nehmen – nur steuerliche Beratung, Ausfüllen der Steuererklärung, zusätzlich auch den Jahresabschluss?
  • Welche Besonderheiten (Immobilienbesitz, quellensteuerpflichtige Angestellte etc.) treffen auf Ihr Unternehmen zu?
  • Auf welche Rechtsform soll der Steuerberater spezialisiert sein?
  • Soll die Steuerberaterin bestimmte Schwerpunkte oder Spezialisierungen haben, die für Sie von besonderer Bedeutung sind? 
  • Verfügt der Steuerberater über einen Fachausweis oder eine entsprechende Weiterbildung

Sind Sie sich im Klaren, welche Anforderungen Sie an einen Steuerberater für Ihr Unternehmen haben, füllen Sie am einfachsten den Bedarfs-Check aus. Unsere Einkaufsexperten vermitteln Ihnen rasch und kostenlos drei passende Steuerberater.

Tipps der KMU-Einkaufsexperten
  • Im Geschäftsbereich sind die kantonalen Unterschiede marginal, sodass Sie auch einen schweizweit tätigen Steuerberater engagieren können.
  • Steuerberaterinnen und Steuerberater spezialisieren sich je nach Erfahrung auf Einzelfirmen, Branchen oder bestimmte Arten von Unternehmen, zum Beispiel KMU oder Non-Profit-Organisationen (NPO). Welche Art Steuerberater suchen Sie? 
  • Der Markt in der Schweiz ist durchmischt: Es gibt Steuerberater «mit Fachausweis», «eidg. diplomierte» Steuerexpertinnen und auch Personen ohne spezielle Ausbildung. Je nach Komplexität der Steuererklärung empfiehlt es sich, Fachleute mit einer Ausbildung in Bereichen wie Finanzbuchführung, Wirtschaftsprüfung oder Lohnbuchhaltung zu wählen, die ein fundiertes Know-how besitzen.
  • Eine weiterführende steuerliche Beratung ist besonders beliebt, wenn es um Themen geht wie Immobilienbesitz, Kantonswechsel, Firmengründung oder Eröffnung einer Zweigniederlassung.
  • Oft übernimmt Ihr Treuhänder auch gleich die Funktion des Steuerberaters. Er kennt sich mit den verschiedenen Steuerarten aus und weiss, worauf bei den unterschiedlichen Rechtsformen zu achten ist.


Was kostet ein Steuerberater für das Unternehmen?

Die Kosten für einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin sind in erster Linie abhängig vom Aufwand und von der Komplexität. So ist die Steuererklärung einer AG mit internationaler Geschäftstätigkeit in der Regel teurer als die relativ einfache für eine Einzelfirma. Auch die Stundensätze hängen von den Anforderungen an das Wissen und die Erfahrung des Steuerexperten ab.

Richtwerte zu den Kosten für einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin finden Sie in unserem Kostenplaner.


Wann lohnt sich ein Steuerberater für ein KMU?

Je komplexer die Kapitalstruktur Ihres Unternehmens, umso mehr lohnt es sich, einen Steuerberater beizuziehen und von ihm die Steuererklärung ausfüllen zu lassen. Aber auch in diesen Fällen ist es sinnvoll, einen Steuerberater für Ihr Unternehmen zu engagieren:  

  • Bei einer Neugründung
  • Wenn Ihnen die Zeit und das Know-how fehlen
  • Bei einer Änderung der Rechtsform, zum Beispiel beim Wechsel von einer Einzelfirma zu einer GmbH
  • Bei weiteren Steuerfragen, zum Beispiel zur Steueroptimierung

Die Steuern von KMU sind abhängig von verschiedenen Faktoren, unter anderem von der Gesellschaftsform und dem Geschäftssitz oder dem Wohnort. Bei einer Einzelfirma gelten andere Steuerrichtlinien als bei einer GmbH oder AG. Achten Sie auf die kantonalen Bedingungen, da jeder Kanton sein eigenes Steuersystem und vor allem seine eigene Steuerpraxis hat, insbesondere bei den Einzelfirmen.

Tipp der KMU-EinkaufsexpertenLassen Sie Ihre Buchhaltung bereits von einer Treuhänderin erstellen? Dann lohnt es sich meistens, sie auch die Steuererklärung für Ihr Unternehmen ausfüllen zu lassen. 
Wenn Sie die Finanzaufgaben selbst erledigen, sollten sich bei der Steuererklärung für Ihr Unternehmen unbedingt von einer Steuerberaterin begleiten lassen. So vermeiden Sie Fehler und minimieren das Risiko, falsche Angaben zu machen.


Welche Steuerarten gibt es für KMU?

Wie bei Privatpersonen werden auch bei Unternehmen das Vermögen und das Einkommen besteuert. Bei Unternehmen nennen sich diese Kapital und Gewinn. Daneben gibt es weitere Steuerarten, zum Beispiel die Mehrwertsteuer. 


Steuerarten für Unternehmen

Gewinn- und Kapitalsteuer

  • AG
  • GmbH
  • Übrige juristische Personen

Die Gewinn- und Kapitalsteuern fallen bei juristischen Personen an. Teilweise kommt es zu einer Doppelbesteuerung: So werden sowohl der Reingewinn einer AG (Gewinnsteuer) als auch die Dividende des Aktionärs oder der Aktionärin (Einkommenssteuer) besteuert.

Einzelfirmen liefern weder Gewinn- noch Kapitalsteuern ab. Die Inhaber und Inhaberinnen werden als Privatpersonen besteuert.

Mehrwertsteuer 
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen schlagen die Mehrwertsteuer zu den Verkaufspreisen für die Konsumenten. Die erhobene Mehrwertsteuer abzüglich Vorsteuern überweisen sie an den Bund. Mehr zur Mehrwertsteuer erfahren Sie in unserem Praxisratgeber.


Quellensteuern – inwiefern ist der Arbeitgeber davon betroffen?

Ausländische Mitarbeitende mit Aufenthaltsbewilligung B oder L sind meist quellensteuerpflichtig. Diesen Angestellten ziehen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin die Quellensteuer direkt vom Lohn ab und überweisen sie an das Steueramt (mehr dazu erfahren Sie in unserem Praxisratgeber). 


Wie werden die Steuern bei den verschiedenen Unternehmensformen erhoben?

Die Einzelfirma – wie auch die Kollektiv- und die Kommanditgesellschaft – ist als solche nicht steuerpflichtig, da sie keine juristische Person ist. Anstelle des Unternehmens werden die Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer besteuert. Für die Steuern relevant sind der Gewinn des Unternehmens wie auch der Lohn und andere Privatbezüge, die man sich auszahlt.

Die GmbH und AG sind juristische Personen, von denen die Steuern direkt erhoben werden. Der Bund berechnet die Höhe der Steuern aufgrund des Gewinns. Beim Kanton fallen Gewinn- und Kapitalsteuern an. Die Steuersysteme und die Steuerpraxis sind von Kanton zu Kanton verschieden.

Gut zu wissenUm bei einer GmbH oder AG die Steuererklärung ausfüllen zu können, ist eine doppelte Buchhaltung nötig.


Wo werden die Steuern für Unternehmen erhoben?

Der Steuerort ist je nach Rechtsform Ihres KMU unterschiedlich:

  • Einzelfirma: Die Gewinne einer Einzelfirma, inklusive der Lohn, den Sie sich auszahlen,  werden am Geschäftsort besteuert, ebenso das Geschäftsvermögen. An Ihrem Wohnort – der sich auch in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton befinden kann –, werden die Steuern auf Ihrem restlichen Einkommen, etwa auf dem Eigenmietwert Ihrer Liegenschaft und/oder auf Wertschrifterträgen erhoben. Auch Ihr Privatvermögen wird am Wohnort besteuert.
  • Kollektiv- / Kommanditgesellschaft: Für die Besteuerung des Unternehmensgewinns ist der Geschäftssitz ausschlaggebend; die Steuern für den Lohn der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter fallen dagegen an deren Wohnort an.
  • GmbH / AG: Die Kapitalgesellschaft wird am Geschäftsort besteuert (Kapital- und Gewinnsteuer); die Löhne und/oder Dividenden der Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie das Privatvermögen an deren Wohnort.


Steuern sparen als Einzelfirma: Welche Abzüge sind zulässig?

Steuern sparen können Sie, wenn sich der Geschäftsort Ihrer Firma in einem Kanton mit tieferem Steuersatz als Ihr privater Wohnort befindet. Doch jeder Kanton handhabt diese Situation anders. Informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle über die Bestimmungen.

Als Selbstständigerwerbender oder Selbstständigerwerbende dürfen Sie unter anderem diese Ausgaben vom Einkommen abziehen:

  • Mietkosten für Geschäftsräume und Einrichtung sowie die Unterhaltskosten
  • Versicherungsprämien und Gebühren
  • Spesen (Essen mit Kunden und Geschäftspartnern, Fahrzeug, Geschäftsreisen, Berufskleider)
  • Weiterbildungen
  • Geschäftsverluste

Wichtig ist, dass Sie die privaten Ausgaben sauber von den geschäftlichen trennen. Alle abzugsfähigen Geschäftskosten müssen Sie mit Belegen nachweisen.

Tipp der KMU-EinkaufsexpertenBenötigen Sie einen Steuerberater für Selbstständige. Geben Sie im Bedarfs-Check an, dass Sie eine Steuerberatung für Einzelfirmen suchen, und wir vermitteln Ihnen gern drei passende Anbieter.


Steuern sparen als AG und GmbH: Welche Möglichkeiten gibt es?

Geht es in einer GmbH oder AG ums Steuersparen, gibt es zwei Blickwinkel zu betrachten:

Einerseits können Sie als Angestellter oder Angestellte Ihrer eigenen Firma allenfalls privat Steuern sparen, indem Sie sich statt eines Lohns eine Dividende auszahlen. Da dies allerdings nicht unbeschränkt zulässig ist, lohnt es sich, einen fachkundigen Steuerberater hinzuzuziehen.

Andererseits lassen sich auch bei den Umsatz- und Kapitalsteuern des Unternehmens, zum Beispiel durch geschickte Buchhaltungsmassnahmen, Steuern reduzieren, etwa:

  • Keine Vorsteuer verschenken: Dazu ist eine saubere Buchhaltung unerlässlich: Bewahren Sie alle Belege auf, denn fehlt der Beleg, darf die Vorsteuer nicht abgezogen werden (mehr zur Mehrwertsteuer erfahren Sie in unserem Praxisratgeber).
  • Sinnvolles Buchen von Abschreibungen, Rückstellungen und Aufwänden: Diese lassen sich manchmal über mehrere Steuerperioden verteilen, was steuertechnisch vorteilhaft sein kann.
  • Vorausbezahlte BVG-Beiträge abziehen (sogenannte Arbeitgeberbeitragsreserve)
  • Günstige Wahl des Unternehmensstandorts:  Einige Kantone sind steuergünstiger als andere.
  • Anstelle von Lohn Gehaltsnebenleistungen ausrichten: Auf diesen sogenannten Fringe Benefits sind keine Sozialversicherungsabgaben gefordert. Die Möglichkeiten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.
Tipp der KMU-EinkaufsexpertenUm festzustellen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist, müssen Sie die Gesamtsituation betrachten: Dividendenpolitik, Löhne, Sozialversicherungen, Rechtsform, Gewinnsteuer, aber auch die privaten Vermögens- und Einkommensverhältnisse spielen eine Rolle. Wenden Sie sich für die Steuererklärung Ihres Unternehmens an eine Steuerexpertin, einen Steuerberater. Diese kennen sich mit den Feinheiten aus und helfen Ihnen, den Steuerbetrag im Rahmen des Gesetzes zu reduzieren. Geben Sie im Bedarfs-Check an, dass Sie eine Steuerberatung benötigen.


Wenn es knapp wird: Wie erhält man eine Fristverlängerung für die Steuererklärung?

Der reguläre Abgabetermin für Einzelfirmen ist – wie für Privatpersonen – der 31. März. Für juristische Personen, also GmbH und AG, ist er je nach Kanton unterschiedlich. Es ist aber in den meisten Kantonen möglich, eine Fristverlängerung bis spätestens zum 30. November zu beantragen. In einigen Kantonen ist dies kostenlos, während andere eine Gebühr verlangen.

Mehr zu den Fristen und zum Gesuch für eine Fristverlängerung finden Sie auf unserer Seite «Fristverlängerung für die Steuererklärung».


Kundenbewertung aus 14 Jahren Gryps

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Fakten und Zahlen zu Gryps

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  • 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
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Häufige Fragen zur Steuerberatung

Die Steuerberatungskosten berechnen sich nach der Komplexität des Falls und dem zeitlichen Aufwand. Eine Steuererklärung für eine einfache GmbH ist ab ca. CHF 1’000 zu haben, der Stundensatz für steuerliche Beratung liegt bei CHF 180 bis CHF 250. Faktoren, die den Preis des Steuerberaters oder der Steuerberaterin beeinflussen, sind: Immobilien, Steuerausscheidung, komplexere Unternehmensstrukturen und berufliche Selbstständigkeit. Weitere Preise finden Sie in unserem Kostenplaner.

Führen Sie eine Einzelfirma, eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, wird nicht Ihr Unternehmen besteuert, sondern Sie als Privatperson. Ihr Gesamteinkommen – und auch Ihr gesamtes Vermögen – ist bei Bund, Kanton und Gemeinde steuerpflichtig. Das Gesamteinkommen setzt sich zusammen aus dem Gewinn des Unternehmens wie auch dem Lohn und anderen Privatbezügen, die Sie sich auszahlen.  

Die direkte Steuer wird aufgrund der wirtschaftlichen Situation einer Privatperson oder eines Unternehmens berechnet. Direkte Steuern für natürliche Personen (Privatpersonen, Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) sind die Einkommens- und die Vermögenssteuer. Bei juristischen Personen (AG und GmbH) fallen als direkte Steuern Gewinn- und Kapitalsteuern an. Auch bei einer Erbschaft oder Schenkung erhebt der Kanton sowohl von natürlichen als auch für juristischen Personen eine direkte Steuer.

Um eine indirekte Steuer handelt es sich bei der Mehrwertsteuer: Diese richtet sich nach dem Verbrauch und kommt dem Bund zu.

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Unsere KMU-Einkaufsexperten freuen sich auf den Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen.

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Sandro Weber

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Leiter Kundenberatung