Zum Inhalt springen

Möglicherweise illegale Parteispende Bundestag prüft Musks Engagement für AfD

Die AfD bejubeln darf er – dafür Reichweiten einkaufen hingegen nicht: Elon Musk trommelt derzeit aktiv für die extrem rechte AfD. Nun prüft der Bundestag, ob der Milliardär womöglich gegen das Parteiengesetz verstößt.
US-Unternehmer Elon Musk

US-Unternehmer Elon Musk

Foto:

Joe Raedle / Getty Images

Jubeltweets auf X, ein Meinungsbeitrag in der »Welt«  und ein Liveinterview mit AfD-Chefin Alice Weidel: Der exzentrische Techmilliardär Elon Musk wirbt vor der Bundestagswahl deutlich für die in Teilen rechtsextreme AfD. Die Werbung ist zulässig – sofern sie nicht mit finanziellen Aufwendungen einhergeht. Nun hat die Bundestagsverwaltung eine Prüfung eingeleitet, ob es sich bei dem Engagement von Musk für die AfD um eine illegale Parteispende handeln könnte.

Es werde »im vorliegenden Fall derzeit eine Sachverhaltsklärung durchgeführt«, sagte ein Bundestagssprecher am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.

»Deutlich breiter ausgespielt«

Musk macht derzeit auf seiner Plattform X massiv Werbung für die AfD, am Donnerstagabend strahlt er auf X ein Gespräch mit Weidel aus. Dabei solle es um die aktuelle politische Lage auch mit Blick auf die Bundestagswahl am 23. Februar gehen. Der Milliardär Musk trommelt seit einiger Zeit für die in Teilen als rechtsextrem eingestufte AfD und andere rechte Gruppierungen in Europa. Zuvor hatte er den Wahlkampf des künftigen US-Präsidenten Donald Trump mit Millionensummen unterstützt. Mehr über den gefährlichen Einfluss von Musk lesen Sie hier .

Die Nichtregierungsorganisation LobbyControl hatte darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Gespräch mit Weidel um eine illegale Parteispende handeln könnte. Musks Gespräch mit Weidel am Donnerstag werde auf X »voraussichtlich deutlich breiter ausgespielt« als Beiträge von regulären Nutzerinnen und Nutzern, argumentiert die Organisation. »Insofern kann man hier durchaus von politischer Werbung sprechen, denn die Plattform X verkauft eine solche Reichweite normalerweise für sehr viel Geld.«

Nach dem Anfang 2024 reformierten Parteiengesetz gilt Wahlwerbung durch Dritte als Parteispende. Zudem sind Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland verboten – Musk und seine Plattform X sind in den USA ansässig. Die Prüfung der Korrektheit von Parteienfinanzierung und Wahlwerbung obliegt laut Parteiengesetz dem Deutschen Bundestag.

LobbyControl ist nach eigenen Angaben ein gemeinnütziger Verein, der sich für Transparenz, eine demokratische Kontrolle und klare Schranken der Einflussnahme auf Politik und Öffentlichkeit in Deutschland und Europa einsetzt.

mrc/AFP